Gemeindevorstand

Exekutivbehörde

Der Gemeindevorstand ist eine Kollegialbehörde. Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Vollzug der Gesetzgebung. Die Gemeindeverfassung definiert die Rechte und Pflichten des Gemeindevorstandes sowie der Departementsvorsteher.

Christian Brantschen
Gemeindepräsident
Christian Brantschen

Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Steuern

Monica Günthard
Gemeindevorstand
Monica Günthard

Kultur und Freizeit

Lino Andreazzi
Gemeindevorstand
Lino Andreazzi

Bauwesen, Planung und Raumordnung

Seraina Poltera
Gemeindevorstand
Seraina Poltera

Öffentliche Sicherheit und Volkswirtschaft

Brigitte Büeler
Gemeindevorstand
Brigitte Büeler

Liegenschaften und Gemeindebauten

Fadri Denoth
Gemeindevorstand
Fadri Denoth

Umwelt und öffentliche Arbeiten

Andrea Fanconi
Gemeindevorstand
Andrea Fanconi

Bildung und soziale Wohlfahrt

Legislativbehörde

Die Gemeindeversammlung ist die Legislativbehörde der Gemeinde Celerina/Schlarigna.

Hauptaufgaben:

  • Einberufen vom Gemeindevorstand unter der Leitung des Gemeindepräsidenten
  • Budgetgenehmigung und Festsetzung des Steuerfusses
  • Festsetzung des Steuersatzes der Liegenschaftensteuer
  • Entscheid über die Veräusserung, Verpfändung von Grundeigentum und Einräumung von Bau-, Wasser- und Sondernutzungsrechten für mehr als 30 Jahre
  • Entscheid über Geschäfte, die durch Motion oder Initiative unterbreitet werden
  • Beschluss über die Äufnung des Grundstückerwerbskontos der Gemeinde

Gemeindevorstand und Kommissionen 2022 - 2025

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