Mietobjekte der Gemeinde Celerina

Rangfolge und Kriterien für die Vermietung Art. 7 

1 Die Vermietung erfolgt in der Regel nach der folgenden Rangfolge:
   a) Tauschangebot nach Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinien;
   b) Gemeindeangestellte mit Pikettdienst;
   c) Einwohner von Celerina, in Celerina aufgewachsene Personen oder    Personen, die bereits einmal in Celerina Wohnsitz hatten, sofern:
           1. sie in einem nicht selbstverschuldet gekündigten oder einem
            für ihre Bedürfnisse unzureichenden Wohnverhältnis stehen,
            insbesondere in einer zu kleinen oder einer baufälligen
            Wohnung wohnen;
           2. ihre Einkommens- und I oder Verm6gensverhdltnisse
           für die Miete ausreichend sind;
           3. sie keine Betreibungen haben;
    d) Zuzüger entsprechend den Kriterien unter lit. c Ziff. 1 bis 3.

Zuteilung von Wohnungen Art. 8

Bei der Zuteilung der gemeindeeigenen Wohnungen wird wie folgt auf die Anzahl Personen abgestellt:

a) 1.5 Wohnung: 1 -2 Personen;
b) 2.5 Wohnung: 1 - 2 Personen;
c) 3.5 Wohnung: ab 2 Personen;
d) 4.5 Wohnung: ab 3 Personen;
e) 5.5 Wohnung: ab 4 Personen.

Derzeit stehen keine Mietobjekte der Gemeinde Celerina zur Verfügung.

 

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Celerina/Schlarigna

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