1 Die Vermietung erfolgt in der Regel nach der folgenden Rangfolge:
a) Tauschangebot nach Art. 18 Abs. 1 dieser Richtlinien;
b) Gemeindeangestellte mit Pikettdienst;
c) Einwohner von Celerina, in Celerina aufgewachsene Personen oder Personen, die bereits einmal in Celerina Wohnsitz hatten, sofern:
1. sie in einem nicht selbstverschuldet gekündigten oder einem
für ihre Bedürfnisse unzureichenden Wohnverhältnis stehen,
insbesondere in einer zu kleinen oder einer baufälligen
Wohnung wohnen;
2. ihre Einkommens- und I oder Verm6gensverhdltnisse
für die Miete ausreichend sind;
3. sie keine Betreibungen haben;
d) Zuzüger entsprechend den Kriterien unter lit. c Ziff. 1 bis 3.
Bei der Zuteilung der gemeindeeigenen Wohnungen wird wie folgt auf die Anzahl Personen abgestellt:
a) 1.5 Wohnung: 1 -2 Personen;
b) 2.5 Wohnung: 1 - 2 Personen;
c) 3.5 Wohnung: ab 2 Personen;
d) 4.5 Wohnung: ab 3 Personen;
e) 5.5 Wohnung: ab 4 Personen.
Derzeit stehen keine Mietobjekte der Gemeinde Celerina zur Verfügung.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Celerina/Schlarigna
