Stundungsgesuch

Info
Ist es Ihnen nicht möglich, unsere Forderung fristgerecht zu begleichen, kann diese gestundet werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Stundung der aktuell gültige Verzugszinssatz des Kantons Graubünden zur Anwendung kommt.
Bitte machen Sie uns im nachfolgenden Formular einen Zahlungsvorschlag. Gerne stellen wir ihnen darauf eine Stundungsvereinbarung per Post zu. Bis zum Abschluss der Vereinbarung gelten die ursprünglichen Rechnungskonditionen. Ein Inkassoverfahren bleibt vorbehalten.

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