Thomas Michel
Leiter Steueramt
T +41 81 837 36 82
thomas.michel@celerina.ch
Kanton | 100 % |
Gemeinde | 50 % |
Kant. Evang. Kirchensteuern | 3.5 % |
Evangelische Kirchensteuer | 10.5 % |
Katholische Kirchensteuer | 6 % |
Liegenschaftssteuern | 1 ‰ |
Handänderungssteuern | 2 % |
Grundstückgewinnsteuern | Höchstsatz 15 % |
Direkte Nachkommen | 0 % |
Elterlicher Stamm | 4 % |
Übrige Begünstigte | 12 % |
Natürliche Personen sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie:
Bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung können Sie sich an das Steueramt Celerina/Schlarigna oder an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden wenden.
«SofTax GR» ist die offizielle Software der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden für das Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen (primäre und sekundäre Steuerpflicht) sowie für einfache Gesellschaften und Erbgemeinschaften.
Die Steuererklärung muss bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden eingereicht werden:
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
CH-7001 Chur
Für die Einreichung der Steuererklärung sind folgende Fristen zu beachten:
FRISTVERLÄNGERUNGEN
Fristerstreckungsgesuche sind vor Ablauf der Deklarationsfrist schriftlich beim Gemeindesteueramt Celerina/Schlarigna einzureichen. Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Gemeindeverwaltung Celerina/Schlarigna
Steueramt
Via Maistra 97
7505 Celerina/Schlarigna
T +41 81 837 36 82
thomas.michel@celerina.ch
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung binnen der vorgenannten Fristen (Art. 127 StG). Wer keine Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Gemeindesteueramt oder bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur jederzeit anfordern.
Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, mit Wohnsitz im Kanton Graubünden und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.
Bei Fragen zu den Weisungen, Tarifen, Abrechnungsformularen und der Quellensteuerabrechnung wenden Sie sich bitte an:
Sektion Quellensteuer Chur
quellensteuer@stv.gr.ch
Quellensteuerabrechnung / Allgemeine Auskünfte:
Regula Gort, T +41 81 257 33 49
Zur Förderung des Kur-, Ferien- und Sportortes erhebt die Gemeinde Celerina/Schlarigna eine Kur- und Sporttaxe. Diese und die Wirtschaftsförderungsabgabe für Unternehmen dient der Verbesserung der touristischen Infrastruktur und stützt das Tourismusmarketing. Jeder Übernachtungsgast in der Gemeinde Celerina/Schlarigna, welcher ohne steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen die Möglichkeit hat das touristische Angebot zu benützen, hat eine Gästetaxe zu entrichten.
Tourismusgesetz
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