Einwohneramt

Dreh- und Angelpunkt der Gemeindeverwaltung

Das Einwohneramt ist das eigentliche Empfangsbüro der Gemeindeverwaltung Celerina/Schlarigna und für viele Aufgaben zuständig, unter anderem:

  • Anmeldungen in Celerina/Schlarigna 
  • Abmeldungen aus Celerina/Schlarigna 
  • Adressänderungen innerhalb von Celerina/Schlarigna 
  • Ausländerbewilligungen (Beantragung/Verlängerung/Änderung)
  • Familiennachzugsgesuche
  • Garantieerklärung für visumspflichtige Besucher
  • Anträge für die Identitätskarte
  • AHV-Zweigstelle
  • Arbeitsamt
  • Strafregisterauszug
  • Ausstellen von Zeugnissen (Leumundszeugnis) und Dokumenten auf Basis des Einwohnerregisters (Wohnsitzbestätigung, Einheimischenausweis, Wohnsitzausweis)

Kontakt

Marietta Pinggera
Leiterin Einwohnerkontrolle
T +41 81 837 36 80
marietta.pinggera@celerina.ch

Identitätskarte & Pass

Identitätskarte

Sie können Ihre neue Identitätskarte bei uns im Einwohneramt beantragen. Bitte erscheinen Sie hierfür persönlich bei uns am Schalter, nehmen Sie Ihre alte Identitätskarte und ein qualitativ gutes, akutelles Passfoto mit. Sollten Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, benötigen wir für die Neubeantragung eine Verlustanzeige der Kantonspolizei. Die Bearbeitungszeit inklusive Zustellung dauert ca. zehn Arbeitstage.

Kinder

Kinder ab dem 7. Altersjahr müssen den Identitätskartenantrag selber unterzeichnen. Bis zum vollendeten 18. Altersjahr benötigen sie eine Vollmacht der Eltern. Dazu ist die Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters am Schalter notwendig.

Kosten

Die Identitätskarte kostet CHF 70.00 für Erwachsene und CHF 35.00 für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (inklusive Portokosten). Die Gebühren sind bei der Antragstellung direkt bar zu bezahlen. Ihre neue Identitätskarte erhalten Sie eingeschrieben per Post zugestellt.

Gültigkeit

Die Identitätskarte für Erwachsene ist zehn Jahre, für unter 18-jährige fünf Jahre gültig.

Pass

Sie können Ihren neuen Pass entweder einzeln oder in Kombination mit einer neuen Identitätskarte beantragen. Für die Beantragung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Antrag online einreichen. Für die Biometriedaten können Sie auch gleich einen Termin in einem der Ausweiszentren vereinbaren.
  • Sie können Ihren Antrag telefonisch bei einem der beiden Ausweiszentren einreichen und einen Termin für die Biometriedaten vereinbaren.   

Weitere Informationen erhalten Sie online oder vom Ausweiszentrum Chur.
 

Ausweiszentren Kanton Graubünden

Regionales Ausweiszentrum Zernez
Gemeindehaus Zernez
Urtatsch 147a
CH-7530 Zernez
T +41 81 851 44 00

Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
CH-7001 Chur
T +41 81 257 52 20

Einheimischenausweis  

Wenn Sie mit Ihrem Heimatschein in der Gemeinde Celerina/Schlarigna angemeldet sind, können Sie beim Einwohneramt einen Einheimischenausweis erstellen lassen. Bitte bringen Sie hierzu ein aktuelles Passfoto und allfällige alte oder abgelaufene Einheimischenausweise mit. Der Einheimischenausweis ist jeweils ein Jahr gültig. Sie können den Einheimischenausweis wieder beim Einwohneramt verlängern lassen.

Vorteile

  • Vergünstigte Piz Engiadina Card
  • Ermässigtes Kombi-Jahresabo Ovaverva, St. Moritz und Bellavita Erlebnisbad und Spa, Pontresina

Preise Einheimischenausweis

  • Erstellen Einheimischenausweis: CHF 10.00
  • Verlängerung: kostenlos

Strafregisterauzug

Ihren Strafregisterauszug können Sie online bestellen. Die Gebühr für den Auszug können Sie bei der Online-Bestellung mit Kreditkarte oder Postcard begleichen.

Personen ohne Internetzugang können das Gesuchformular bei den Poststellen beantragen.

Krankenversicherung

Krankenversicherungsobligatorium

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG und Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung KPVG sind die Gemeinden für den Vollzug der Versicherungspflicht zuständig. Das KVG regelt die obligatorische Krankenversicherung für die ganze Bevölkerung in der Schweiz. Grundsätzlich müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer anerkannten schweizerischen Krankenkasse versichern.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Einwohneramt über den Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Arbeitnehmer mit L- oder B-Bewilligung schriftlich zu informieren (Name, Vorname, Geburtsdatum, Name und Agentur der Krankenversicherung, Vetragsart). Ebenso haben sie jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Voraus der Einwohnerkontrolle zu melden. Diese Meldepflicht betrifft den Status der Krankenversicherungspflicht und verfällt nicht mit dem Erhalt der Arbeitsbewilligung.

Krankenversicherungsobligatorium für Grenzgänger

Personen mit einer Grenzgängerbewilligung können innerhalb von drei Monaten ab Gültigkeitsdatum ihrer Arbeitsbewilligung zwischen einer Schweizer oder ausländischen Krankenversicherung wählen. Je nach Wahl ergibt sich folgendes Vorgehen:

VERSICHERUNG IM WOHNSTAAT

Die Person muss sich innerhalb der dreimonatigen Frist mit einem Gesuchsformular vom Schweizer Krankenversicherungsobligatorium befreien lassen. Zusammen mit dem Gesuchsformular ist ein Nachweis der Versicherung im Wohnstaat einzureichen – dasselbe gilt für nichterwerbstätige Familienangehörige.

SCHWEIZER VERSICHERUNG

Innerhalb der dreimonatigen Frist muss die Person eine Grundversicherung gemäss KVG bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung abschliessen. Den Versicherungsabschluss muss sie dem Einwohneramt nachweisen.

WICHTIG

Nimmt die Person ihr Wahlrecht innerhalb der dreimonatigen Frist nicht wahr, verfällt dieses. Die Person muss sich dann bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern lassen.

A+
A-