Celerina/Schlarigna liegt neben St. Moritz und ist ein hochentwickelter Ferienort auf knapp 1'800 m ü. M. Die wirtschaftlichen Kernkompetenzen des Ortes sind eng mit dem Tourismus gekoppelt und von ihm abhängig. Die Gemeinde Celerina/Schlarigna verfügt über eine effiziente, kundenfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Zusammen mit den Behördenmitgliedern steht die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen Interessengruppen im Vordergrund.
Bei einer Firmengründung oder Unternehmens-Niederlassung im Gemeindegebiet bietet die Gemeinde Celerina unbürokratisch Unterstützung. Sie hilft bei Formalitäten und vermittelt wichtige Kontakte zu Behörden und Partner. Weitere Informationen können bei EasyGov.swiss - der Online-Schalter für Unternehmen - bezogen werden.
Der Handels- und Gewerbeverein Celerina/Schlarigna ist 1981 gegründet worden und besitzt heute ungefähr 70 Mitglieder. Er ist damit ein kleiner Gewerbeverband, was auch ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Vereinsmitgliedern zur Folge hat. Regelmässig Veranstaltungen festigen diese Verbindungen – unter anderem das Celeriner Strassenfest, Themenabende, Lunch-Anlässe, der HGV-Stamm usw.
Der Verein bezweckt die Wahrung und Förderung sowohl der beruflichen Interessen seiner Mitglieder als auch der gemeinsamen Interessen des Gewerbe- und Handelsstandes. Die Tätigkeit des Vereins richtet sich insbesondere auf:
Celerina/Schlarigna
Reto Weisstanner, Präsident
Plazza da la Staziun 3
CH-7505 Celerina/Schlarigna
T +41 81 832 13 48
info@hgv-celerina.ch
www.hgv-celerina.ch
Die Gemeinde Celerina verfügt über ein Gastwirtschaftsgesetz, das die Ausübung der gastgewerblichen Tätigkeit und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern auf Gemeindegebiet regelt. Die Bestimmungen geben Auskunft über die Bewilligungen, Öffnungszeiten und Gebühren für gastgewerbliche Tätigkeiten in der Gemeinde Celerina. Das Gesetz bezweckt auch den Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch und gilt in Ergänzung zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz.
Einen Gastwirtschaftsbetrieb zu führen, ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist dem Gemeindevorstand mit folgenden Unterlagen zuzustellen:
Gesuche für eine Gelegenheits-/Festwirtschaftsbewilligung sind bei der Gemeindeverwaltung Celerina einzureichen.
Celerina ist eine der steuergünstigsten Gemeinden im Kanton Graubünden. Der Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2018 betrug für natürliche Personen 50 % der einfachen Kantonssteuer. Die Steuerberechnung basiert auf progressiv ausgestalteten Tarifen sowohl für die Einkommens- als auch die Vermögenssteuer.