Gemeinde Celerina Vschlnauncha da Schlarigna Geschdftsordnung ftir den Gemeindevorstand und die Geschdftsleitung Vom Gemeindevorstand erlassen, gestUtzt auf Art. 46 Ziff. 16 und Art. 59 Gemeindeverfassung vom 10. Dezember 2018 a der Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn der Ordnung nicht etwas anderes ergibt. Die…/fileadmin/user_upload/Dokumente/Gesetze/01.0_Geschaeftsordnung.pdf