03.0 GEMEINDE CELERINA ruSCHINAUNCHA DA SCHLARIGNA POLIZEIGESETZ DER GEMEINDE CELERINA/SCHLARIGNA Gestutzt auf Art. 32 Abs. 2Ziff .2der Gemeindeverfassung und Art. 36 des Polizeigesetzes des Kantons Graubunden (PolG) erldsst die Gemeinde Celerina/Schlarigna folgendes Gesetz uber die offentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Polizeigesetz). Gesetz l. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 2 1 …/fileadmin/user_upload/Dokumente/Gesetze/03.0_Polizeigesetz.pdf
Kontakt Giovanni De Cia Buchhaltung T +41 81 837 36 86 giovanni.decia@celerina.ch Andrea Genetti Sachbearbeiter T +41 81 837 36 89 andrea.genetti@celerina.ch Mithilfe Buchhaltung Fakturierung der Wasser-/Abwasser-/Kehrichtrechnungen 1 0 0 0 Aufgaben und Zuständigkeiten Die Finanzverwaltung ist verantwortlich für die Rechnungsführung der politischen Gemeinde…/dienstleistungen/finanzen
Steuererklärung Natürliche Personen sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie: im Kanton ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben. Steuerrechtlichen Aufenthalt hat eine Person, wenn sie im Kanton ungeachtet vorübergehender Unterbrechung: während mindestens 30 Tagen verweilt und in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt während mindestens 90…/dienstleistungen/steueramt
1 0 0 0 Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Celerina/Schlarigna erteilt Auskünfte über die AHV, koordiniert die Korrespondenz und ist als Informationsstelle die Bezugsquelle für alle Formulare und Vorschriften. Die Zweigstelle wirkt bei nachfolgenden Tätigkeiten mit: Auskunft/Beratung betreffend AHV/IV/EO und EL Rentenanmeldung Anmeldung von Ergänzungsleistungen Anmeldung von…/dienstleistungen/filiela-avs